Spielhallen Erlaubnis

    Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Bismark (Altmark) - Versicherungen / Hunde / Gewerbe

    Adresse

    Besucheranschrift

    EG Neubau - Breite Str. 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    1. OG im Vorderhaus - Breite Str. 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Breite Straße 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039089 2137

    Telefon Festnetz: 039089 976-44

    Kontaktperson

    • Frau Annegret Klemm

      Telefon Festnetz: 039089 976-44

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang ist auf der Hofseite vorhanden (Zugang gegenüber der Firma BICOBA, Karl-Marx-Str. 4).

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English