Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Bismark (Altmark) - Versicherungen / Hunde / Gewerbe
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
Linie:- Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
Linie:- Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
Linie:- Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: 039089 2137
Telefon Festnetz: 039089 976-44
Kontaktperson
Frau Annegret Klemm
Telefon Festnetz: 039089 976-44
Weitere Informationen
Der behindertengerechte Zugang ist auf der Hofseite vorhanden (Zugang gegenüber der Firma BICOBA, Karl-Marx-Str. 4).
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt