Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Egelner Mulde - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Barfüßerstraße
Anzahl: 40 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Egeln, Busbahnhof (ZOB)
Linie:- Bus: 171, 172, 173, 179, 408
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 20
39435 Egeln
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beyer (Leiterin Bürgerservice)
Telefon Festnetz: 039268 944-190
Fax: 039268 944-444
Frau Schmidt (Sachbearbeiterin / Standesbeamte)
Fax: 039268 944-444
Telefon Festnetz: 039268 944-192
Herr Lachmuth (Sachbearbeiter / Standesbeamter)
Fax: 039268 944-444
Telefon Festnetz: 039268 944-192
Frau Feld (Sachbearbeiterin / Standesbeamte)
Telefon Festnetz: 039268 944-194
Fax: 039268 944-444
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt