Spielhallen Erlaubnis

    Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Egelner Mulde - Bürgerservice

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 20

    39435 Egeln

    Hausanschrift

    Markt 18

    39435 Egeln

    Parkplätze

    • Parkplatz: Barfüßerstraße
      Anzahl: 40  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Egeln, Busbahnhof (ZOB)
      Linie:
      • Bus: 171, 172, 173, 179, 408

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039268 944-190

    Fax: 039268 944-444

    E-Mail: buergerservice@egelnermulde.de

    Kontaktperson

    • Frau Beyer (Leiterin Bürgerservice)

      Telefon Festnetz: 039268 944-190

      Fax: 039268 944-444

    • Frau Schmidt (Sachbearbeiterin / Standesbeamte)

      Telefon Festnetz: 039268 944-192

      Fax: 039268 944-444

    • Herr Lachmuth (Sachbearbeiter / Standesbeamter)

      Fax: 039268 944-444

      Telefon Festnetz: 039268 944-192

    • Frau Feld (Sachbearbeiterin / Standesbeamte)

      Fax: 039268 944-444

      Telefon Festnetz: 039268 944-194

    Internet

    Weitere Informationen

    Eine Rollstuhlrampe befindet sich im Haus 2 (Anbau am Rathaus).

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English