Spielhallen Erlaubnis

    Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Könnern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06420 Könnern

    Öffnungszeiten

    Rathaus Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr persönlicher Termin nach individueller Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034691 5150

    Fax: 034691 515555

    E-Mail: info@stadt-koennern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de