Spielhallen Erlaubnis

    Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Calbe (Saale) - Allgemeine Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 18

    39240 Calbe (Saale)

    Rathaus I

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ritterstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Storchplatz
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ritterstraße (teilweise Parkscheibe)
      Anzahl: 14  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neustadt
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt (Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schloßstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neustadt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Calbe (Saale), Magdeburger Straße
      Linie:
      • Bus: 131, 134, 136, 138, 139

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Bei Terminen außerhalb der Sprechzeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Körperlich beeinträchtigte Personen bitte vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English