Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Teutschenthal - 3.11 - Gewerbe / Wirtschaftsförderung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Teutschenthal - Sparkasse
Linie:- Bus: 312
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt