Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Leuna - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hintereingang vom Rathaus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Direkt vor dem Rathaus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Sachsenplatz
Linie:- Straßenbahn: Sachsenplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hintereingang vom Rathaus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Direkt vor dem Rathaus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Sachsenplatz
Linie:- Straßenbahn: Sachsenplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus Leuna und Außenstelle Gesundheitszentrum Leuna: Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung Außenstelle Günthersdorf Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt