Spielhallen Erlaubnis

    Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Allstedt - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Forststraße 9

    06542 Allstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Breite Straße
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Breite Straße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00-18.00 Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-17.00 Freitag: 09.00-12.00

    Kontakt

    Fax: 034652 864-36

    Telefon Festnetz: 034652 864-32

    E-Mail: ordnungsamt@allstedt.info

    Internet

    Weitere Informationen

    Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English