Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Allgemeines und Spezielles Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Verbandsgemeinde Vorharz - Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr
Kontakt
Fax: 039423 851-92(Bürgerbüro Schwanebeck)
Telefon Festnetz: 039423 851-46(Bürgerbüro Wedderstedt)
E-Mail: info@vorharz.net
Internet
Weitere Informationen
Die Verbandsgemeinde Vorharz verfügt über Bürgerbüro's in Schwanebeck, Wegeleben und Wedderstedt (Gemeinde Selke-Aue). Rollstuhlfahrer werden gebeten, sich vorab telephonisch anzumelden.
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt