Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
    Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
    Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
     

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-240

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-264(Gewerbe)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-232(Straßenverkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-225(Straßenverkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-208(Hundeangelegenheiten)

    Fax: +49 3441 83-231

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-zeitz.de

    E-Mail: hunde@stadt-zeitz.de

    E-Mail: sondernutzung@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2008

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Einheitsgemeinde Zeitz, Stadt - 32 Fachbereich Recht- und Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1420

    06694 Zeitz

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-16.00 Uhr Dienstag: 9.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-16.00 Uhr Donnerstag: 9.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: recht-ordnung@stadt-zeitz.de

    Fax: 03441 833-265

    Telefon Festnetz: 03441 832-229

    Weitere Informationen

    Treppenlift bis zur 1. Etage vorhanden; bitte in der Poststelle melden

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
    • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Erforderliche Unterlagen - Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
    • Führungszeugnis beantragen
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbemäßigen Betrieb einer Spielhalle)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Bestätigungen des Amtsgerichtes Halle (Saale) über Insolvenzen
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis über vollstreckungsportal.de
    • Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften)
    • Gesellschaftervertrag (bei Gesellschaften)
    • baurechtliche Erlaubnis
    • Mietvertrag oder Eigentümernachweis
    • Liste der aufzustellenden Spielgeräte
    • Sozialkonzept
    Erforderliche Unterlagen - Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
    • Führungszeugnis beantragen
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbemäßigen Betrieb einer Spielhalle)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Bestätigungen des Amtsgerichtes Halle (Saale) über Insolvenzen
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis über vollstreckungsportal.de
    • Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften)
    • Gesellschaftervertrag (bei Gesellschaften)
    • baurechtliche Erlaubnis
    • Mietvertrag oder Eigentümernachweis
    • Liste der aufzustellenden Spielgeräte
    • Sozialkonzept

    Voraussetzungen

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Gebühren (Kosten)

    Für die Genehmigung zum Betrieb einer Spielhalle wird eine Gebühr von 2.000 € erhoben. Genehmigungen zur Aufstellung von Spielgeräten und Geeignetheitsbestätigungen zur Aufstellung von Spielgeräten sind mit weiteren Kosten verbunden.

    Gebühren (Kosten)

    Für die Genehmigung zum Betrieb einer Spielhalle wird eine Gebühr von 2.000 € erhoben. Genehmigungen zur Aufstellung von Spielgeräten und Geeignetheitsbestätigungen zur Aufstellung von Spielgeräten sind mit weiteren Kosten verbunden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -   am 13.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 01.01.2025

    Stichwörter

    Spielhölle, Spielhalle, Spielcasino, Spielothek, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Spielautomaten, Glücksspielautomat, Casino, Glücksspiel, Spielhallenerlaubnis, Glücksspielhalle, Spielautomat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020