Spielhallen Erlaubnis

    Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-264(Gewerbe)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-240

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-225(Straßenverkehrsbehörde)

    Fax: +49 3441 83-231

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-232(Straßenverkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-208(Hundeangelegenheiten)

    E-Mail: sondernutzung@stadt-zeitz.de

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-zeitz.de

    E-Mail: hunde@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Zeitz, Stadt - 32 Fachbereich Recht- und Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besenstraße
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Frauenparkplatz: Altmarkt (2. Einfahrt)
      Anzahl: 0  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Altmarkt (2. Einfahrt)
      Anzahl: 0  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Altmarkt
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Michaeliskirche
      Linie:
      • Bus: Stadtbus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1420

    06694 Zeitz

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-16.00 Uhr Dienstag: 9.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-16.00 Uhr Donnerstag: 9.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03441 833-265

    Telefon Festnetz: 03441 832-229

    E-Mail: recht-ordnung@stadt-zeitz.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Treppenlift bis zur 1. Etage vorhanden; bitte in der Poststelle melden

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Erforderliche Unterlagen - Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
    • Führungszeugnis beantragen
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbemäßigen Betrieb einer Spielhalle)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Bestätigungen des Amtsgerichtes Halle (Saale) über Insolvenzen
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis über vollstreckungsportal.de
    • Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften)
    • Gesellschaftervertrag (bei Gesellschaften)
    • baurechtliche Erlaubnis
    • Mietvertrag oder Eigentümernachweis
    • Liste der aufzustellenden Spielgeräte
    • Sozialkonzept

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Kosten

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Gebühren (Kosten)

    Für die Genehmigung zum Betrieb einer Spielhalle wird eine Gebühr von 2.000 € erhoben. Genehmigungen zur Aufstellung von Spielgeräten und Geeignetheitsbestätigungen zur Aufstellung von Spielgeräten sind mit weiteren Kosten verbunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de