Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
    Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
    Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
     

    Ansprechpartner

    Gemeinde Elsteraue - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 30

    06729 Elsteraue

    Behindertenparkplatz: Am Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Am Hintereingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Gegenüber Verwaltungsgebäude (Parkplatz)

    Bus: 844

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Hinweis: Zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit wird das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Elsteraue auch in diesem Jahr einmal im Quartal zusätzliche Öffnungszeiten am Samstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr anbieten. Geöffnet ist das Einwohnermeldeamt demnach an folgenden Samstagen: - 16.03.2024 - 08.06.2024 - 24.08.2024 - 16.11.2024

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03441 226-164

    Fax: 03441 226-123

    E-Mail: info@gemeinde-elsteraue.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlrampe nur am Hintereingang

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2011 (von: Marlen Brandstäter)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
    • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

    Voraussetzungen

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -   am 13.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)