Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst 22 - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
- Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
Linie:- Bus: 2, 8, 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
- Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
Linie:- Bus: 2, 8, 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carola Ziesenitz (SB Ordnungsamt/Verkehrsrecht/Ordnungswidrigkeiten)
Frau Petra Budnowski (SB Ordnungswesen)
Herrn Fabian Dilge (SB Ordnungswesen/Einwohnermeldeamt)
Herr Mike Köhler (SB Gewerbe/Gaststätten/Ordnungswesen)
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlift vorhanden
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt