Spielhallen Erlaubnis

    Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 22 - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    39365 Eilsleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
    • Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 8, 13

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Zimmermannplatz 2

    39365 Eilsleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
    • Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 8, 13

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 039409 916-61

    Telefon Festnetz: 039409 916-35

    E-Mail: info@obere-aller.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlift vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English