Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedere Börde - Ordnung- und Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hof des Verwaltungsgeländes
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Groß Ammensleben - Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Elbe-Saale-Bahn KBS 308
- Haltestelle: Groß Ammensleben - Gaststätte "Zur Post"
Linie:- Bus: Linie 617
- Haltestelle: Groß Ammensleben - Bahnhofstaße
Linie:- Bus: Linie 610
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.30-17.45 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039202 88-412
Fax: 039202 88-413
Telefon Festnetz: 039202 88-402
E-Mail: gewerbeamt@niedere-boerde.de
E-Mail: ordnungsamt@niedere-boerde.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt