Spielhallen Erlaubnis

    Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bördestraße 8

    39167 Irxleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 615, 618
    • Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
      Linie:
      • Bus: 615, 618
    Hausanschrift

    Bördestraße 8

    39167 Irxleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 615, 618
    • Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
      Linie:
      • Bus: 615, 618

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039204 781-130

    Fax: 039204 781-440

    E-Mail: gewerbe@hohe-boerde.de

    E-Mail: ordnungsamt@hohe-boerde.de

    Kontaktperson

    • Herr Eckhardt Marschke (Sachbearbeiter/in)

      Telefon Festnetz: 039204 781142

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English