Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Kalbe (Milde) - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kalbe (Milde), Bahnhofstr.
Linie:- Bus: 100
- Haltestelle: Kalbe (Milde), Petersberg
Linie:- Bus: 100, 120
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nur nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabriele Dobberstein (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 039080 971-23
Frau Jana Liermann (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 039080 971-11
E-Mail: jliermann@stadt-kalbe-milde.de
Internet
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03901 840-3301
Fax: 03901 840-2199
Stichwörter
Jagdbehörde Fischereibehörde Gewerbeamt Waffenbehörde
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt