Spielhallen Erlaubnis

    Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bei der Hauptwache 4

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Fax: +49 391 540-2062(allgemeines Faxgerät)

    Telefon Festnetz: +49 391 540-2054(Hundehaltung)

    Telefon Festnetz: +49 391 540-2051(Veranstaltungen)

    Telefon Festnetz: +49 391 540-2180(Ordnungswidrigkeiten)

    Telefon Festnetz: +49 391 540-2053(Fischereiwesen)

    Telefon Festnetz: +49 391 540-2055(Gewerbeangelegenheiten)

    E-Mail: gewerbeabteilung@magdeburg.de

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de