Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 391 540-2062(allgemeines Faxgerät)
Telefon Festnetz: +49 391 540-2054(Hundehaltung)
Telefon Festnetz: +49 391 540-2051(Veranstaltungen)
Telefon Festnetz: +49 391 540-2180(Ordnungswidrigkeiten)
Telefon Festnetz: +49 391 540-2053(Fischereiwesen)
Telefon Festnetz: +49 391 540-2055(Gewerbeangelegenheiten)
E-Mail: gewerbeabteilung@magdeburg.de
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt