Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

    • Radrennen
    • Straßenfeste
    • Märkte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Straßenbau, Bauleitung, Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: kerstin.nozon@landkreis-wittenberg.de

    Telefon Festnetz: 03491 479-735

    Fax: 03491 479-995735

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2009 (von: Thomas Hoffmann)

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: Busse, Doreen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Stadt Zahna-Elster - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 12

    06895 Elster (Elbe)

    Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Elster (Elbe), Markt

    Bus: 378, 379


    Zahna, Rathaus

    Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna-Elster

    Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Elster (Elbe), Markt

    Bus: 378, 379


    Zahna, Rathaus

    Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna

    Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Elster (Elbe), Markt

    Bus: 378, 379


    Zahna, Rathaus

    Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.

    Kontakt

    Fax: 034924 703-16(Hauptsitz Zahna)

    Telefon Festnetz: 034924 703-31(Hauptsitz Zahna)

    Telefon Festnetz: 035383 701-43(Außenstelle Elster (Elbe))

    Fax: 035383 701-50(Außenstelle Elster (Elbe))

    E-Mail: info@stadt-zahna-elster.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2011 (von: Gerlind Hiob)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
    • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

    Formulare

    Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)

    Kosten

    Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.0 EUR bis 2301.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    QSKommune, Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)