Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
- Radrennen
- Straßenfeste
- Märkte
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.
Ansprechpartner
Lutherstadt Wittenberg - Fachbereich Öffentliches Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Samstag: 9:00 - 12:00 Uhr Die aktuellen Öffnungszeiten in den Ortsteilen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg "Die neue Brücke".
Kontakt
Lutherstadt Wittenberg - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Samstag: 9:00 - 12:00 Uhr Die aktuellen Öffnungszeiten in den Ortsteilen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg "Die neue Brücke".
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 421-670
Formulare
Sondernutzungerlaubnis
Verlängerung Sondernutzungserlaubnis
Landkreis Wittenberg - Straßenbau, Bauleitung, Sondernutzung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fachbereich Bauverwaltung: Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 421-91401
Fax: 03491 421-96401
erforderliche Unterlagen
- Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
- Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftungsfreistellung.
Formulare
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
Voraussetzungen
Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
- § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 18 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)
Hinweise für Wittenberg: Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Grundlagen bilden die Sondernutzungssatzung i.V.m. der Sondernutzungsgebührensatzung der Lutherstadt Wittenberg. www.wittenberg.de/pics/medien/1_1173172407/VI-7-1-7.pdf
Grundlagen bilden die Sondernutzungssatzung i.V.m. der Sondernutzungsgebührensatzung der Lutherstadt Wittenberg. www.wittenberg.de/pics/medien/1_1173172407/VI-7-1-7.pdf
Fristen
Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)
Kosten
Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.0 EUR bis 2301.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024
Stichwörter
QSKommune, Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Metainformation
- Ursprungsportal: Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
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