Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
- Radrennen
- Straßenfeste
- Märkte
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Straßenbau, Bauleitung, Sondernutzung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Wartenberg
Telefon Festnetz: 03491 806-2709
Stadt Annaburg - Ordnung und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Annaburg, Porzellan
Linie:- Bus: 383
- Haltestelle: Prettin, Lindenstraße
Linie:- Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Annaburg, Porzellan
Linie:- Bus: 383
- Haltestelle: Prettin, Lindenstraße
Linie:- Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 15
06923 Annaburg
Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 035385 702-34(Annaburg)
Fax: 035385 702-21(Annaburg)
Telefon Festnetz: 035386 702-35(Außenstelle Prettin)
Fax: 035386 702-21(Außenstelle Prettin)
E-Mail: Stadt@Annaburg.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
- Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftungsfreistellung.
Formulare
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
Voraussetzungen
Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)
Kosten
Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.00 EUR bis 2301.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024
Stichwörter
Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen, QSKommune