Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

    • Radrennen
    • Straßenfeste
    • Märkte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

    Ansprechpartner

    Tiefbau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 45

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Moltkestr. 34-36

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
      Anzahl: 35  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtseeallee
      Linie:
      • Bus: Stadtseeallee
    • Haltestelle: Frommhagenstraße
      Linie:
      • Bus: Frommhagenstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Moltkestr. 34-36

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
      Anzahl: 35  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtseeallee
      Linie:
      • Bus: Stadtseeallee
    • Haltestelle: Frommhagenstraße
      Linie:
      • Bus: Frommhagenstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 651570

    E-Mail: tiefbauamt@stendal.de

    E-Mail: bewohnerparkausweise@stendal.de

    Formulare

    Antrag Haltverbot Möbelumzug
    Antrag Sondernutzung und Ausnahmegenehmigung
    Kombiantrag Sondernutzung & VAO

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Stendal - Straßenbauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Arnimer Straße 1-4

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
    • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

    Formulare

    Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)

    Kosten

    Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.00 EUR bis 2301.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen, QSKommune

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de