Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

    • Radrennen
    • Straßenfeste
    • Märkte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

    Ansprechpartner

    SG Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißenfelser Straße 46 a-c

    06217 Merseburg

    Merseburg, Freiligrathstraße

    Bus: Merseburg, Freiligrathstraße


    Merseburg, Haekelstraße

    Bus: Merseburg, Haekelstraße


    Merseburg, Haekelstraße

    Straßenbahn: Merseburg, Haekelstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1454

    06217 Merseburg

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr Mi: 09:00 – 12:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsamt@saalekreis.de

    Telefon Festnetz: 03461 40-1801

    Fax: 03461 40-1802

    Stichwörter

    Verkehrsangelegenheiten, Straßensperrungen, Ausnahmegenehmigung

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2009 (von: Christopher Sipp)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Gemeinde Teutschenthal - 3.13 - Verkehrsangelegenheiten / Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Busch 19

    06179 Teutschenthal

    Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Teutschenthal - Sparkasse

    Bus: 312

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034601 36-646

    Fax: 034601 24666

    E-Mail: kontakt@gemeinde-teutschenthal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2011 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Brandstäter-Höhne, Marlen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
    • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

    Formulare

    Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)

    Kosten

    Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.0 EUR bis 2301.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    QSKommune, Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)