Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

    • Radrennen
    • Straßenfeste
    • Märkte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

    Ansprechpartner

    Burgenlandkreis - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neidschützer Straße 1

    06618 Naumburg (Saale)

    Naumburg (Saale), Bürgergarten/ Gaststätte

    Bus: Stadtverkehr 103

    Bus: Linienverkehr 615

    Bus: Linienverkehr 613

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1151

    06601 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03445 73-2101

    Fax: 03445 73-2102

    E-Mail: bauamt@blk.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Neidschützer Straße in Naumburg ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Menschen mit Behinderung melden sich bitte telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Gewerbe / Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeitzer Straße 15

    06722 Droyßig

    Droyßig, Markt

    Bus: Droyßig, Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag        13:00 - 15:00 Uhr Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vgem-dzf.de

    E-Mail: ordnungsamt@vgem-dzf.de

    Telefon Festnetz: 034425 414-41

    Fax: 034425 27187

    Weitere Informationen

    nur das Erdgeschoss ist ebenerdig und behindertengerecht erreichbar

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2006 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Droyßiger - Zeitzer Forst, Werbservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
    • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

    Formulare

    Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)

    Kosten

    Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.0 EUR bis 2301.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    QSKommune, Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)