Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

    • Radrennen
    • Straßenfeste
    • Märkte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Zuständige Stellen

    Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Straßenbaubehörde der jeweiligen Gemeindeverwaltung, hier die Stadt Zeitz. Nähere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf bei der Stadt Zeitz".


    Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:

    • bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis
    • bei Landesstraßen die für den Regionalbereich zuständige Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (dies gilt auch für Bundesstraßen, für die das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätig wird).
      Die Anschriften lauten:
      Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
      Regionalbereich Nord
      Sachsenstraße 11a
      39576 Stendal

      Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
      Regionalbereich West
      Rabahne 4
      38820 Halberstadt

      Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
      Regionalbereich Mitte
      Tessenowstraße 1
      39114 Magdeburg

      Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
      Regionalbereich Ost
      Gropiusallee 1
      06846 Dessau-Roßlau

      Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
      Regionalbereich Süd
      An der Fliederwegkaserne 21
      06130 Halle (Saale)

    Der Antrag ist schriftlich formlos bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.

    Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.

    Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde (s. oben) einzuholen.

    Zuständige Stellen

    Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Straßenbaubehörde der jeweiligen Gemeindeverwaltung, hier die Stadt Zeitz. Nähere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf bei der Stadt Zeitz".


    Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:

    • bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis
    • bei Landesstraßen die für den Regionalbereich zuständige Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (dies gilt auch für Bundesstraßen, für die das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätig wird).
      Die Anschriften lauten:
      Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
      Regionalbereich Nord
      Sachsenstraße 11a
      39576 Stendal

      Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
      Regionalbereich West
      Rabahne 4
      38820 Halberstadt

      Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
      Regionalbereich Mitte
      Tessenowstraße 1
      39114 Magdeburg

      Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
      Regionalbereich Ost
      Gropiusallee 1
      06846 Dessau-Roßlau

      Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
      Regionalbereich Süd
      An der Fliederwegkaserne 21
      06130 Halle (Saale)

    Der Antrag ist schriftlich formlos bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.

    Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.

    Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde (s. oben) einzuholen.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-240

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-264(Gewerbe)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-232(Straßenverkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-225(Straßenverkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-208(Hundeangelegenheiten)

    Fax: +49 3441 83-231

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-zeitz.de

    E-Mail: hunde@stadt-zeitz.de

    E-Mail: sondernutzung@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2008 (von: Andrea Kipping)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Webservice, Zeitz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Sachgebiet Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 16

    06712 Zeitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-421

    Telefon Festnetz: +49 3441 83454

    E-Mail: tiefbau@stadt-zeitz.de

    E-Mail: sondernutzung@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2023 (von: Webservice, Zeitz)

    Technisch geändert am 15.10.2024 (von: Webservice, Zeitz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Burgenlandkreis - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neidschützer Straße 1

    06618 Naumburg (Saale)

    Naumburg (Saale), Bürgergarten/ Gaststätte

    Bus: Stadtverkehr 103

    Bus: Linienverkehr 615

    Bus: Linienverkehr 613

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1151

    06601 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03445 73-2101

    Fax: 03445 73-2102

    E-Mail: bauamt@blk.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Neidschützer Straße in Naumburg ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Menschen mit Behinderung melden sich bitte telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
    • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Fristen

    Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen. Je nach Umfang der Maßnahme ist es im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen längeren Zeitraum einzuplanen.

    Fristen

    Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen. Je nach Umfang der Maßnahme ist es im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen längeren Zeitraum einzuplanen.

    Kosten

    Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.0 EUR bis 2301.0 EUR

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Gebühren (Kosten)

    Den aktuellen Gebührentarif entnehmen Sie bitte der Anlage der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz.

    Gebühren (Kosten)

    Den aktuellen Gebührentarif entnehmen Sie bitte der Anlage der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    QSKommune, Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)