Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
- Radrennen
- Straßenfeste
- Märkte
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Zuständige Stellen
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Straßenbaubehörde der jeweiligen Gemeindeverwaltung, hier die Stadt Zeitz. Nähere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf bei der Stadt Zeitz".
Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:
- bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis
- bei Landesstraßen die für den Regionalbereich zuständige Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (dies gilt auch für Bundesstraßen, für die das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätig wird).
Die Anschriften lauten:
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Nord
Sachsenstraße 11a
39576 Stendal
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich West
Rabahne 4
38820 Halberstadt
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Mitte
Tessenowstraße 1
39114 Magdeburg
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Ost
Gropiusallee 1
06846 Dessau-Roßlau
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Süd
An der Fliederwegkaserne 21
06130 Halle (Saale)
Der Antrag ist schriftlich formlos bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.
Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.
Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde (s. oben) einzuholen.
Zuständige Stellen
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Straßenbaubehörde der jeweiligen Gemeindeverwaltung, hier die Stadt Zeitz. Nähere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf bei der Stadt Zeitz".
Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:
- bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis
- bei Landesstraßen die für den Regionalbereich zuständige Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (dies gilt auch für Bundesstraßen, für die das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätig wird).
Die Anschriften lauten:
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Nord
Sachsenstraße 11a
39576 Stendal
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich West
Rabahne 4
38820 Halberstadt
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Mitte
Tessenowstraße 1
39114 Magdeburg
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Ost
Gropiusallee 1
06846 Dessau-Roßlau
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Süd
An der Fliederwegkaserne 21
06130 Halle (Saale)
Der Antrag ist schriftlich formlos bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.
Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.
Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde (s. oben) einzuholen.
Ansprechpartner
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3441 83-240
Telefon Festnetz: +49 3441 83-264(Gewerbe)
Telefon Festnetz: +49 3441 83-232(Straßenverkehrsbehörde)
Telefon Festnetz: +49 3441 83-225(Straßenverkehrsbehörde)
Telefon Festnetz: +49 3441 83-208(Hundeangelegenheiten)
Fax: +49 3441 83-231
E-Mail: ordnungsamt@stadt-zeitz.de
E-Mail: hunde@stadt-zeitz.de
E-Mail: sondernutzung@stadt-zeitz.de
Sachgebiet Straßenbau und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3441 83-421
Telefon Festnetz: +49 3441 83454
E-Mail: tiefbau@stadt-zeitz.de
E-Mail: sondernutzung@stadt-zeitz.de
Burgenlandkreis - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Naumburg (Saale), Bürgergarten/ Gaststätte
Bus: Stadtverkehr 103
Bus: Linienverkehr 615
Bus: Linienverkehr 613
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1151
06601 Naumburg (Saale)
Öffnungszeiten
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
- Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftungsfreistellung.
Formulare
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
Voraussetzungen
Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
- § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 18 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Rechtsgrundlagen
Fristen
Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Fristen
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen. Je nach Umfang der Maßnahme ist es im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen längeren Zeitraum einzuplanen.
Fristen
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen. Je nach Umfang der Maßnahme ist es im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen längeren Zeitraum einzuplanen.
Kosten
Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.0 EUR bis 2301.0 EUR
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Gebühren (Kosten)
Den aktuellen Gebührentarif entnehmen Sie bitte der Anlage der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz.
Gebühren (Kosten)
Den aktuellen Gebührentarif entnehmen Sie bitte der Anlage der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024
Stichwörter
QSKommune, Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen