• Colbitz (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

  • Radrennen
  • Straßenfeste
  • Märkte

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

  • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
  • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
  • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

Ansprechpartner

Für Colbitz (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
  • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

Formulare

Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

Voraussetzungen

Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)

Kosten

Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10,20 EUR bis 767,00 EUR

bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767,00 EUR bis 2.301,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

Version

Technisch erstellt am 03.03.2006

Technisch geändert am 14.02.2024

Stichwörter

Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen, QSKommune

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020