Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

    • Radrennen
    • Straßenfeste
    • Märkte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03901 840-3301

    Fax: 03901 840-2199

    E-Mail: Heidi.Wuestenhagen@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Stichwörter

    Jagdbehörde Fischereibehörde Gewerbeamt Waffenbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2016 (von: Webservice, LK Altmarkkreis-Salzwedel)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schulwall 1

    29410 Salzwedel

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 9:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 9:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-320

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-328

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-319

    Fax: +49 3901 65-334

    E-Mail: ordnungsamt@salzwedel.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2023 (von: Webservice, Hansestadt Salzwedel)

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Webservice, Hansestadt Salzwedel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Straßenverkehr und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schulwall 1

    29410 Salzwedel

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 9:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 9:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-321

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-331

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-322

    Fax: +49 3901 65-334

    E-Mail: strassenverkehr@salzwedel.de

    E-Mail: ordnungsamt@salzwedel.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2023 (von: Webservice, Hansestadt Salzwedel)

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Webservice, Hansestadt Salzwedel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
    • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

    Formulare

    Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)

    Kosten

    Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.0 EUR bis 2301.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    QSKommune, Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)