Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

    • Radrennen
    • Straßenfeste
    • Märkte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03901 840-3301

    Fax: 03901 840-2199

    E-Mail: Heidi.Wuestenhagen@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Stichwörter

    Jagdbehörde Fischereibehörde Gewerbeamt Waffenbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2016 (von: Webservice, LK Altmarkkreis-Salzwedel)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Stadt Arendsee (Altmark) - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1150

    39616 Arendsee (Altmark)

    Hausanschrift

    Am Markt 3

    39619 Arendsee (Altmark)

    Behindertenparkplatz: Am Markt 3
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Friedensstraße (teilweise Parkscheibe)
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Arendsee (Altmark), Friedensstraße

    Bus: 200, 210

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@stadt-arendsee.de

    Telefon Festnetz: 039384 976-23

    Fax: 039384 2318

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer können den ausgeschilderten rechten Seiteneingang benutzen. Dort ist eine Klingel vorhanden. Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2012 (von: Kerstin Sonntag)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Sonntag, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
    • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

    Formulare

    Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)

    Kosten

    Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.0 EUR bis 2301.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    QSKommune, Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)