Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

    • Radrennen
    • Straßenfeste
    • Märkte

    Hinweise für Halle (Saale): Sondernutzung von Straßen / Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Die Vermarktung der Außenwerbung im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze wurde an das Unternehmen, Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (kurz DSM), übertragen.

    Für alle Interessenten, insbesondere für institutionelle Werbungtreibende, gibt es seit der Unterzeichnung des Werbenutzungsvertrages mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH einen Werbepartner der Stadt, der sich allen anstehenden Belangen der Auftraggeber annimmt.

    Die DSM wird als Dienstleister alle hierfür erforderlichen Genehmigungen von der Stadt einholen.

    Ihre Aufträge richten Sie bitte an:

    Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
    Niederlassung Halle (Saale)
    Am Steintor 22
    06112 Halle (Saale)
    Tel.  0345 29811-0
    Fax. 0345 29811-49

    E-Mail-Adresse: BM-Halle-Leipzig@stroeer.de

    Aufträge, die irrtümlich an die Stadt gehen, werden mit einer Abgabenachricht an die DSM weitergeleitet.

    Die Vermarktung der Außenwerbung im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze wurde an das Unternehmen, Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (kurz DSM), übertragen.

    Für alle Interessenten, insbesondere für institutionelle Werbungtreibende, gibt es seit der Unterzeichnung des Werbenutzungsvertrages mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH einen Werbepartner der Stadt, der sich allen anstehenden Belangen der Auftraggeber annimmt.

    Die DSM wird als Dienstleister alle hierfür erforderlichen Genehmigungen von der Stadt einholen.

    Ihre Aufträge richten Sie bitte an:

    Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
    Niederlassung Halle (Saale)
    Am Steintor 22
    06112 Halle (Saale)
    Tel.  0345 29811-0
    Fax. 0345 29811-49

    E-Mail-Adresse: BM-Halle-Leipzig@stroeer.de

    Aufträge, die irrtümlich an die Stadt gehen, werden mit einer Abgabenachricht an die DSM weitergeleitet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
    • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

    Ansprechpartner

    Team Sondernutzung / Märkte

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 5

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr: nach Vereinbarung Sa.: geschlossen So.: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211377

    Fax: +49 345 2211404

    E-Mail: sondernutzung@halle.de

    Stichwörter

    Plakate, Spontanparty, Werbetafel

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
    • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

    Formulare

    Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)

    Kosten

    Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.0 EUR bis 2301.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen, QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020