Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
- Radrennen
- Straßenfeste
- Märkte
Hinweise für Halle (Saale): Sondernutzung von Straßen / Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
Die Vermarktung der Außenwerbung im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze wurde an das Unternehmen, Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (kurz DSM), übertragen.
Für alle Interessenten, insbesondere für institutionelle Werbungtreibende, gibt es seit der Unterzeichnung des Werbenutzungsvertrages mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH einen Werbepartner der Stadt, der sich allen anstehenden Belangen der Auftraggeber annimmt.
Die DSM wird als Dienstleister alle hierfür erforderlichen Genehmigungen von der Stadt einholen.
Ihre Aufträge richten Sie bitte an:
Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Niederlassung Halle (Saale)
Am Steintor 22
06112 Halle (Saale)
Tel. 0345 29811-0
Fax. 0345 29811-49
E-Mail-Adresse: BM-Halle-Leipzig@stroeer.de
Aufträge, die irrtümlich an die Stadt gehen, werden mit einer Abgabenachricht an die DSM weitergeleitet.
Die Vermarktung der Außenwerbung im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze wurde an das Unternehmen, Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (kurz DSM), übertragen.
Für alle Interessenten, insbesondere für institutionelle Werbungtreibende, gibt es seit der Unterzeichnung des Werbenutzungsvertrages mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH einen Werbepartner der Stadt, der sich allen anstehenden Belangen der Auftraggeber annimmt.
Die DSM wird als Dienstleister alle hierfür erforderlichen Genehmigungen von der Stadt einholen.
Ihre Aufträge richten Sie bitte an:
Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Niederlassung Halle (Saale)
Am Steintor 22
06112 Halle (Saale)
Tel. 0345 29811-0
Fax. 0345 29811-49
E-Mail-Adresse: BM-Halle-Leipzig@stroeer.de
Aufträge, die irrtümlich an die Stadt gehen, werden mit einer Abgabenachricht an die DSM weitergeleitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.
Ansprechpartner
Team Sondernutzung / Märkte
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Stadtordnung > Fachbereich Sicherheit > Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
Leitung: Gerrit Schulze
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr: nach Vereinbarung Sa.: geschlossen So.: geschlossen
Kontakt
Stichwörter
Plakate, Spontanparty, Werbetafel
erforderliche Unterlagen
- Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
- Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftungsfreistellung.
Formulare
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
Voraussetzungen
Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Antragsfrist: 6 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.)
Kosten
Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand: Gebühr ab 767.0 EUR bis 2301.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024
Stichwörter
Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen, QSKommune