Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Sie verlegen den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort in der zuständigen Gemeinde? Oder bieten Sie künftig zusätzliche andere Waren oder Leistungen an, die für das derzeit angemeldete Gewerbe unüblich sind? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. 
     
     

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

    Sollten Sie Ihren Gewerbegegenstand ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Ein Beispiel wäre die Erweiterung eines Schreibwarengeschäfts auf Reisebüro-Leistungen. Dasselbe gilt, wenn Sie zwar nach wie vor die gleichen Waren verkaufen, sich aber vom Geschäftsumfang her von einem Einzelhandel hin zu einem Großhandel entwickeln.

    Bei einer Änderung des Gewerbegegenstandes ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

    Bestimmte Änderungen bezogen auf Ihren Betrieb sind nicht anzeigepflichtig. Sie können solche Änderungen aber freiwillig melden – zum Beispiel, wenn es um die Aufgabe einer Tätigkeit, Nebenerwerb etc. geht.

    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um einen Ummeldetatbestand.

    Tätigkeiten, die eine mögliche Gefährdung Dritter bedeuten und daher einer besonderen Überwachung unterliegen, lösen eine Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit durch die zuständige Ordnungsbehörde aus. Entsprechend sind bei einer Erweiterung Ihres Gewerbebetriebes um solche „überwachungspflichtigen“ Tätigkeiten die für eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erforderlichen Unterlagen zu beantragen.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie müssen das Gewerbe bei der für Sie zuständigen unteren Gewerbebehörde ummelden. In der Regel ist das das Gewerbeamt oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    SG Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 117

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplatz: Friedrichstraße
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Köthener Straße
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Bahnbrückental

    Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck


    Bahnbrückental

    Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck


    Bahnbrückental

    Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck


    Bahnbrückental

    Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)


    Stadtverwaltung

    Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck


    Stadtwerke

    Bus: Stadtverkehr Linie 130

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 710-610

    Fax: 03928 710-619

    E-Mail: buergerbuero@schoenebeck-elbe.de

    Formulare

    Gewerbe-Ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Sicherheits-und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstr. 9

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplatz: Grabenstraße
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Busbahnhof

    Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby


    Busbahnhof

    Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)


    Busbahnhof

    Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt


    Busbahnhof

    Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies


    Busbahnhof

    Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 710-390

    Fax: 03928 710-399

    E-Mail: ordnung@schoenebeck-elbe.de

    Formulare

    Gewerbe-Ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Zander, Matthias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    SG Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstr. 9

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplatz: Grabenstraße
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Busbahnhof

    Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby


    Busbahnhof

    Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)


    Busbahnhof

    Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt


    Busbahnhof

    Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies


    Busbahnhof

    Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 710-302(Sachgebietsleitung)

    Telefon Festnetz: 03928 710-306(Hundehaltung)

    Fax: 03928 710-399

    E-Mail: Stadt.SBK@schoenebeck-elbe.de

    Formulare

    Gewerbe-Ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Stabsstelle Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Hausanschrift

    Breiteweg 11

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplatz: Bodengasse
    Anzahl: 35
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Breiteweg
    Anzahl: 13
    Gebühren: nein

    Busbahnhof

    Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby


    Busbahnhof

    Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)


    Busbahnhof

    Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt


    Busbahnhof

    Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies


    Busbahnhof

    Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 710-514

    Fax: 03928 710-799

    E-Mail: wifoe@schoenebeck-elbe.de

    Formulare

    Gewerbe-Ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Weitere Informationen

    Nur im Erdgeschoss rollstuhlgerecht !

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.03.2022 (von: Zander, Matthias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Einheitlicher Ansprechpartner Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3537

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3538

    E-Mail: ea@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Formulare

    Gewerbeummeldung (eGewerbe des EA-ST) (Antragsassistent)
    Gewerbe-Ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Weitere Informationen

    Für die elektronische Beantragung nutzen Sie bitte die Informationen in unserem Internetportal www.ea.sachsen-anhalt.de im Bereich "Wie funktioniert das". Soweit für die jeweilige Leistung bereits vorhanden, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Sachsen-Anhalt koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2017 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 117

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplatz: Friedrichstraße
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Köthener Straße
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Bahnbrückental

    Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck


    Bahnbrückental

    Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck


    Bahnbrückental

    Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck


    Bahnbrückental

    Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)


    Stadtverwaltung

    Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck


    Stadtwerke

    Bus: Stadtverkehr Linie 130

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 710-616

    Fax: 03928 710-619

    E-Mail: buergerbuero@schoenebeck-elbe.de

    Formulare

    Gewerbe-Ummeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Version

    Technisch erstellt am 14.04.2020 (von: Alzuro-Lopez, Andrea)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
       

    Formulare

    - Formulare: ja

    - Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)

    - Schriftform erforderlich: nein

    - Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert oder
    • Sie ändern Ihren Namen bzw. den Namen Ihres Betriebes.
    • Freiwillige Meldeinhalte: zum Beispiel die Aufgabe einer Tätigkeit, Nebenerwerb.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren ummelden.

    • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Ummeldung“ - GewA 2 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Das Formular „GewA 2“ liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Ummeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
    • Die zuständige Stelle kann bei elektronischer Ummeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Für den Empfang Ihrer Gewerbeummeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen wird Ihr Antrag bearbeitet

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die zuständige Stelle den Empfang Ihrer Ummeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Es werden Gebühren in Höhe von 15 bis 60 Euro erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Erhebung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.: Gebühr ab 15.0 EUR bis 60.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihr Gewerbe um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit erweitern und eine entsprechende Erlaubnis bei der Behörde nicht vorliegt, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung Ihres Betriebes verhindern.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 10.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.10.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Unternehmen, Gewerbebetrieb, Besitzerwechsel, Produktionsstätte ummelden, Geschäftsummeldung, Gewerbe Ummeldung, Gewerbetreibende, Geschäftsbesitzerwechsel, Gewerbeangelegenheiten, Geschäft, Ummeldung, Gewerbeartwechsel, Gewerbeangelegenheit, Inhaber, Betrieb, Gewerbe ummelden, Gewerbe, Unternehmensummeldung, Geschäftsinhaberwechsel, Laden, Inhaberin, Gewerbetreibender, Betriebsummeldung, Verlegung, Geschäftsänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)