Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

    Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

    Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start

    Zuständigkeit

    Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.

    Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Finanzamt Stendal

    Adresse

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 87

    39576 Stendal

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 101131

    39551 Stendal

    Öffnungszeiten

    Montag       08:00 - 12:00 Uhr Dienstag     08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag        08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3931 49530

    Telefon Festnetz: +49 3931 49531222(Hotline Grundsteuerreform)

    Fax: +49 3931 49534600

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

    Formulare

    • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
    • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Freibetrag, Lohnsteuerabzug, Elstam, Kinderfreibeträge, ELStAM, Lohnsteuerkarte, Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELSTER, Steuerklasse, Steuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Steuerauskunft, Religionszugehörigkeit, Kinderfreibetrag, Familienstand, Hochzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020