Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Beschreibung
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Link zu "ELSTER": https://www.elster.de/eportal/start
Zuständigkeit
Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.
Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Finanzamt Stendal
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: k.A.
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 101131
39551 Stendal
Öffnungszeiten
Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3931 571000
Fax: +49 3931 572000
Internet
erforderliche Unterlagen
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Formulare
- Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts "ELSTER"
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen
Stichwörter
ELSTER, Kinderfreibetrag, Kinderfreibeträge, Einkommensteuer, Steuerklasse, Lohnsteuerabzug, ELStAM, Elektronische Lohnsteuerkarte, Hochzeit, Familienstand, Elstam, Steuerkarte, Religionszugehörigkeit, Steuerauskunft, Freibetrag, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnsteuerkarte