Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Beschreibung
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start
Zuständigkeit
Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.
Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Seeland
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Nachterstedt, Lindenstr.
Bus: 411
Nachterstedt-Hoym
Regionalbahn: Halle (Saale) Nachterstedt-Hoym - Halberstadt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Finanzamt Quedlinburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1420
06472 Quedlinburg
Öffnungszeiten
Montag       08:30 - 12:00 Uhr Dienstag     08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag        08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3946 529-0
Fax: +49 3946 529-4600
Internet
erforderliche Unterlagen
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Formulare
- Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen
Stichwörter
Steuerkarte, Elstam, Hochzeit, Familienstand, Freibetrag, Elektronische Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerkarte, Kinderfreibetrag, ELStAM, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Steuerauskunft, Einkommensteuer, Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Kinderfreibeträge, Lohnsteuerabzug