Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

    Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

    Link zu "ELSTER": https://www.elster.de/eportal/start

    Zuständigkeit

    Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.

    Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06347 Gerbstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle ca. 300 m
      Linie:
      • Bus: Richtung Hettstedt, Halle, Harzgerode

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen, Dienstag: 09.00-12.00 und 13.00-15.00, Mittwoch: geschlossen, Donnerstag: 09.00-12.00 und 13.00-17.30, Freitag: 09.00-12.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034783 61-125

    Fax: 034783 611-27

    E-Mail: vgem-gerbstedt@t-online.de

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Eisleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsring 10A

    06295 Eisleben

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3475 7250

    Fax: +49 3475 7254600

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

    Formulare

    • Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
    • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts "ELSTER"

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Hochzeit, Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerkarte, Steuerauskunft, Kinderfreibeträge, Familienstand, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Steuerkarte, Steuerklasse, Einkommensteuer, Religionszugehörigkeit, Lohnsteuerabzug, ELSTER, Kinderfreibetrag, Elstam, ELStAM, Freibetrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English