Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

    Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

    Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start

    Zuständigkeit

    Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.

    Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Möser

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenbreite 7/8

    39291 Möser

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00, 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Mittwoch und Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039222 908-0

    Fax: 039222 908-90

    E-Mail: info@gemeinde-moeser.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 27.06.2024 (von: Prudlo, Henriette)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenbreite 7-8

    39291 Möser

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Möser, Brunnenbreite

    Bus: Überlandverkehr

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00, 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Mittwoch und Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039222 908 33

    Fax: 039222 908 99

    E-Mail: meldestelle@gemeinde-moeser.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 26.09.2024 (von: Prudlo, Henriette)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Finanzamt Genhtin

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Chaussee 29B

    39307 Genthin

    Postanschrift

    Postfach 1341

    39302 Genthin

    Öffnungszeiten

    Montag       09:00 - 12:00 Uhr Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag        09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3933 9080

    Fax: +49 3933 908499

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Rohloff, Mike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

    Formulare

    • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
    • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Steuerkarte, Elstam, Hochzeit, Familienstand, Freibetrag, Elektronische Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerkarte, Kinderfreibetrag, ELStAM, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Steuerauskunft, Einkommensteuer, Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Kinderfreibeträge, Lohnsteuerabzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)