Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

    Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

    Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start

    Zuständigkeit

    Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.

    Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Oberharz am Brocken - Einwohnermeldeamt Hasselfelde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1 - 2

    38875 Elbingerode (Harz)

    Parkplatz: am Dienstleistungsgebäude
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Haltestellen Bus

    Bus: 260, 261, 264, 265

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039454 45-133

    E-Mail: ema@oberharzstadt.de

    Fax: 039454 45-229

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Stadt Oberharz am Brocken - Einwohnermeldeamt Elbingerode

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1-2

    38875 Elbingerode (Harz)

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039454 45-235

    Fax: 039454 45-229

    E-Mail: ema@oberharzstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2011 (von: Markus Mende)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Finanzamt Quedlinburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Klopstockweg 21

    06484 Quedlinburg

    Postanschrift

    Postfach 1420

    06472 Quedlinburg

    Öffnungszeiten

    Montag       08:30 - 12:00 Uhr Dienstag     08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag        08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3946 529-0

    Fax: +49 3946 529-4600

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2011 (von: Loraine Freitag)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Rohloff, Mike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

    Formulare

    • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
    • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Steuerkarte, Elstam, Hochzeit, Familienstand, Freibetrag, Elektronische Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerkarte, Kinderfreibetrag, ELStAM, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Steuerauskunft, Einkommensteuer, Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Kinderfreibeträge, Lohnsteuerabzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)