Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

    Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

    Link zu "ELSTER": https://www.elster.de/eportal/start

    Zuständigkeit

    Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.

    Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Teuchern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 21

    06682 Teuchern

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 30  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Teuchern
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Freitag:9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034443 52118

    Telefon Festnetz: 034443 520

    E-Mail: info@teucherner-land.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Naumburg

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1251

    06602 Naumburg (Saale)

    Hausanschrift

    Oststraße 26-26 A

    06618 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3445 2380

    Fax: +49 3445 2384600

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

    Formulare

    • Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
    • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts "ELSTER"

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Freibetrag, Elektronische Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerabzug, Familienstand, Lohnsteuerkarte, Steuerkarte, Steuerauskunft, Kinderfreibeträge, ELSTER, Religionszugehörigkeit, ELStAM, Hochzeit, Steuerklasse, Elstam, Kinderfreibetrag, Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English