Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Beschreibung
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Link zu "ELSTER": https://www.elster.de/eportal/start
Zuständigkeit
Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.
Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Finanzamt Magdeburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3962
39014 Magdeburg
Öffnungszeiten
Montag: 08.00-12.00 Uhr Dienstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00-18.00 Uhr Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 88512
Fax: +49 391 8851000
Internet
Verbandsgemeinde Obere Aller - Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
Linie:- Bus: 2, 8, 13
- Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
Linie:- Bus: 2, 8, 13
- Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Madeleine Chramm (SB Einwohnermeldeamt)
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Formulare
- Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts "ELSTER"
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen
Stichwörter
ELSTER, Kinderfreibetrag, Kinderfreibeträge, Einkommensteuer, Steuerklasse, Lohnsteuerabzug, ELStAM, Elektronische Lohnsteuerkarte, Hochzeit, Familienstand, Elstam, Steuerkarte, Religionszugehörigkeit, Steuerauskunft, Freibetrag, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnsteuerkarte