Arbeitsschutz-Beratung beantragen
Beschreibung
Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
- technischen Arbeitsschutzes,
- sozialen Arbeitsschutzes,
- medizinischen Arbeitsschutzes und
- der betrieblichen Gesundheitsförderung.
ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
Die Einhaltung der entsprechenden staatlichen Vorschriften wird durch den Fachbereich des Landesamtes für Verbraucherschutz mit seinen Regionalbereichen überwacht.
Ansprechpartner
Stadt Braunsbedra - Personalwesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Braunsbedra, Parksiedlung
Linie:- Bus: Braunsbedra, Parksiedlung
- Haltestelle: Braunsbedra, Zentrum
Linie:- Bus: Braunsbedra, Zentrum
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr Freitag: 9.00 -12.00 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt