Arbeitsschutz-Beratung beantragen
Beschreibung
Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
- technischen Arbeitsschutzes,
- sozialen Arbeitsschutzes,
- medizinischen Arbeitsschutzes und
- der betrieblichen Gesundheitsförderung.
ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
Die Einhaltung der entsprechenden staatlichen Vorschriften wird durch den Fachbereich des Landesamtes für Verbraucherschutz mit seinen Regionalbereichen überwacht.
Ansprechpartner
Stadt Halberstadt - Arbeitssicherheits-/ Datenschutzbeauftragter
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Holzmarkt 1
38820 Halberstadt
Postanschrift
Postfach 1511
38820 Halberstadt
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 09 - 12 Uhr
Kontakt
E-Mail: datenschutz@halberstadt.de
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1014
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt