Arbeitsschutz Beratung und Unterstützung
Arbeitsschutz-Beratung beantragen
Beschreibung
Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
- technischen Arbeitsschutzes,
- sozialen Arbeitsschutzes,
- medizinischen Arbeitsschutzes und
- der betrieblichen Gesundheitsförderung.
ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
Die Einhaltung der entsprechenden staatlichen Vorschriften wird durch den Fachbereich des Landesamtes für Verbraucherschutz mit seinen Regionalbereichen überwacht.
Ansprechpartner
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03901 840-3301
Fax: 03901 840-2199
Stichwörter
Jagdbehörde Fischereibehörde Gewerbeamt Waffenbehörde
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt