Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Egelner Mulde - Bürgerservice
Adresse
Postfachadresse
Postfach 20
39435 Egeln
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Barfüßerstraße
Anzahl: 40 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Egeln, Busbahnhof (ZOB)
Linie:- Bus: 171, 172, 173, 179, 408
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beyer (Leiterin Bürgerservice)
Telefon Festnetz: 039268 944-190
Fax: 039268 944-444
Frau Schmidt (Sachbearbeiterin / Standesbeamte)
Telefon Festnetz: 039268 944-192
Fax: 039268 944-444
Herr Lachmuth (Sachbearbeiter / Standesbeamter)
Fax: 039268 944-444
Telefon Festnetz: 039268 944-192
Frau Feld (Sachbearbeiterin / Standesbeamte)
Fax: 039268 944-444
Telefon Festnetz: 039268 944-194
Internet
Weitere Informationen
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015