Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Hecklingen - SB Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Danz-Straße 46

    39444 Hecklingen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hecklingen, Gierslebener Straße
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor der Rathauspassage, Hermann-Danz-Str.
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hecklingen, Hamburger Str.
      Linie:
      • Bus: A
    • Haltestelle: Hecklingen, Staßfurter Str.
      Linie:
      • Bus: 172

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03925 9270-42

    Telefon Festnetz: 03925 9270-41

    E-Mail: info@stadt-hecklingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Hecklingen

    Empfänger: Stadt Hecklingen

    IBAN: DE29 8005 5500 3011 0011 61

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Formulare

    Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English