Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Ansprechpartner
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: "Marktplatz"
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Parkplatz: "Hinter den Scheunen"
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: "Mühlstraße"
Anzahl: 25 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
Linie:- Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
- Haltestelle: Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
Linie:- Bus: 721
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pollow (SB Pass- und Meldewesen)
Telefon Festnetz: 034632 40153
Fax: 034632 40135
E-Mail: einwohnermeldeamt@muecheln.de
E-Mail: pollow@muecheln.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Smartphone Bezahlsysteme, Google Pay, Apple Pay, Girocard
Formulare
Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
Widerspruch gegen die Erteilung von Gruppenauskünften gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)
Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer:innen und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015