Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06249 Mücheln (Geiseltal)

    Parkplätze

    • Parkplatz: "Marktplatz"
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Parkplatz: "Hinter den Scheunen"
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Parkplatz: "Mühlstraße"
      Anzahl: 25  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
      Linie:
      • Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
    • Haltestelle: Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
      Linie:
      • Bus: 721

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034632 40153

    Fax: 034632 40135

    E-Mail: einwohnermeldeamt@muecheln.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Smartphone Bezahlsysteme, Google Pay, Apple Pay, Girocard

    Formulare

    Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
    Widerspruch gegen die Erteilung von Gruppenauskünften gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)
    Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer:innen  und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English