Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Landsberg - Fachbereich - Bürgerservice

    Beschreibung

    Die Rollstuhlrampe ist über den Hof zu erreichen. Der Bürgerservice ist ebenerdig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Köthener Str. 28

    06188 Landsberg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: An der Eiche
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schneiderplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landsberg (b. Halle/Saale) DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Landsberg (b. Halle/Saale) DB
    • Haltestelle: Landsberg (Saalekreis), Am Markt
      Linie:
      • Bus: Landsberg (Saalekreis), Am Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die genauen Öffnungszeiten sowie eventuell geltende Einschränkungen entnehmen Sie bitte dem Kontakt zur Verwaltung .

    Kontakt

    Fax: 034602 249-88

    Telefon Festnetz: 034602 249-0

    E-Mail: buergerservice@stadt-landsberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Rollstuhlrampe ist über den Hof zu erreichen. Der Bürgerservice ist ebenerdig.

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de