Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Goldene Aue - SG Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 8

    06537 Kelbra (Kyffhäuser)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Storkeyplatz (Penny-Markt)
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kelbra, Wendeschleife Gymnasium
      Linie:
      • Bus: 495, 514

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034651 383-510

    Telefon Festnetz: 034651 383-511

    Fax: 034651 383-22

    E-Mail: info@vwg-goldene-aue.de

    Internet

    Formulare

    Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
    Widerspruch gegen die Erteilung von Gruppenauskünften gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)
    Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Edersleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 211

    06528 Edersleben

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03464 589762

    Telefon Festnetz: 03464 589755

    E-Mail: info@vwg-goldene-aue.de

    Internet

    Formulare

    Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
    Widerspruch gegen die Erteilung von Gruppenauskünften gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)
    Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Wallhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 50

    06528 Wallhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor der Gemeindeverwaltung
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienststag: 7.00 Uhr - 8.30 Uhr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 8.30 Uhr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034656 566-51

    Fax: 034656 566-66

    E-Mail: wallhausen@vwg-goldene-aue.de

    Internet

    Formulare

    Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
    Widerspruch gegen die Erteilung von Gruppenauskünften gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)
    Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English