Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
Linie:- Bus: 450, 451
- Haltestelle: Roßla, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
Linie:- Bus: 450, 451
- Haltestelle: Roßla, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
Widerspruch gegen die Erteilung von Gruppenauskünften gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)
Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015