Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Mansfeld - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lutherstraße 9

    06343 Mansfeld

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: gegenüber dem Lutherbrunnen
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mansfeld, Friedensallee
      Linie:
      • Bus: 372, 400, 431
    • Haltestelle: Mansfeld, Bahnhofstraße
      Linie:
      • Regionalbahn: "Wipperliese"
    • Haltestelle: Mansfeld, Siebigeröder Straße
      Linie:
      • Bus: 400, 431

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034782 871-21

    Fax: 034782 871-22

    E-Mail: info@mansfeld.eu

    Internet

    Weitere Informationen

    Behinderte melden sich bitte vorab telefonisch an!

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English