Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Ansprechpartner
Stadt Möckern - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 039221 95-120(Möckern)
Telefon Festnetz: 039221 95-205(Loburg (nur Donnerstags))
Telefon Festnetz: 039221 95-123(Möckern)
Fax: 039221 95-230(Loburg)
Telefon Festnetz: 039221 95-207(Küsel (nur Dienstags))
Telefon Festnetz: 039221 95-124(Möckern)
E-Mail: buergerservice@stadt-moeckern.de
Internet
Weitere Informationen
rollstuhlgerecht nur im Rathaus Möckern
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015