Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Jerichow - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 10

    39319 Jerichow

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Kirche (außer Donnerstags-Markttag)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Jerichow, Kirche
      Linie:
      • Bus: 742

    Öffnungszeiten

    Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 und 13-18 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9-12 und 13-15 Uhr Freitag: 9-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039343 927-18

    Telefon Festnetz: 039343 927-40

    Fax: 039343 927-30

    E-Mail: post@stadt-jerichow.de

    E-Mail: barbara.stoehr@stadt-jerichow.de

    E-Mail: annegret.hupka@stadt-jerichow.de

    Internet

    Formulare

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

    Information der Meldebehörde

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

    Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht
    eine wichtige Änderung.
    Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reispass der Eltern ungültig
    und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
    Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
    Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als
    Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
    Das Bundesministerium empfiehlt den von dieser Änderung betroffenen
    Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente
    für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.
    Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe
    und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung


    Jerichow, den 25.04.2012

    Weitere Informationen

    Erdgeschoss ebenerdig

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English