Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Ansprechpartner
Stadt Jerichow - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Kirche (außer Donnerstags-Markttag)
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Jerichow, Kirche
Linie:- Bus: 742
Öffnungszeiten
Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 und 13-18 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9-12 und 13-15 Uhr Freitag: 9-12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039343 927-18
Telefon Festnetz: 039343 927-40
Fax: 039343 927-30
E-Mail: post@stadt-jerichow.de
E-Mail: barbara.stoehr@stadt-jerichow.de
E-Mail: annegret.hupka@stadt-jerichow.de
Internet
Formulare
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig
Information der Meldebehörde
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht
eine wichtige Änderung.
Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reispass der Eltern ungültig
und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als
Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesministerium empfiehlt den von dieser Änderung betroffenen
Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente
für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.
Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe
und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung
Jerichow, den 25.04.2012
Weitere Informationen
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015