Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Genthin - Einwohner- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    39307 Genthin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Genthin, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Berlin - Magdeburg
    • Haltestelle: Genthin, Markt
      Linie:
      • Bus: 750

    Öffnungszeiten

    Mo.: 09:00 - 12:00 Uhr Die.: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi.: 09:00 - 12:00 Uhr Do.: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03933 876-190

    Telefon Festnetz: 03933 876-209

    Fax: 03933 876-140

    E-Mail: meldebehoerde@stadt-genthin.de

    E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de

    Internet

    Weitere Informationen

    RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte BürgerInnen und Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English