Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Ansprechpartner
Stadt Wolmirstedt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Hinter dem Rathaus mit Parkuhr
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wolmirstedt
Linien:- S-Bahn: Magdeburg-Zielitz
- Regionalbahn: Magdeburg-Stendal-Uelzen o. Wittenberge
- Bus: 601, 605, 608, 610
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1155
39321 Wolmirstedt
Kontakt
Fax: 039201 64-847
E-Mail: meldestelle@stadtwolmirstedt.de
Kontaktperson
Herr Döring
Telefon Festnetz: 039201 64-747
E-Mail: meldestelle@stadtwolmirstedt.de
Frau Trebes
Telefon Festnetz: 039201 64-712
E-Mail: meldestelle@stadtwolmirstedt.de
Frau Hoyer
Telefon Festnetz: 039201 64-748
E-Mail: meldestelle@stadtwolmirstedt.de
Internet
Formulare
Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
Widerspruch gegen die Erteilung von Gruppenauskünften gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Auskunft aus dem Einwohnermelderegister (einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Abs. 1)
Hinweis zur Beantragung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 10.11.2015